Das Abkommen bezweckt die Verbesserung des Güterverkehrs auf See, insbesondere
der Dienstleistungsfreiheit
freier Zugang zu Ladung und Drittländerverkehren
uneingeschränkter Zugang zu Häfen
diskriminierungsfreie Behandlung bei der Inanspruchnahme von Häfen und Hilfsdienstleistungen sowie bei der Handelspräsenz
Das Abkommen deckt alle Aspekte im House to House Verkehr.
Am 6.12.2002 wurde das Abkommen in Bruxelles unterzeichnet. Bis zu Ratifizierung und Umsetzung hat es dann nochmals rund 5 Jahre gedauert. Vermutlich hinkt es daher schon wieder in einigen Punkten der Realität nach.
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