Bisher haben im Schienengüterverkehr die Infrastrukturbetreiberinnen die Möglichkeit, einen Deckungsbeitrag zu erheben und unterschiedliche Bemessungsgrundlagen bei der Preissetzung anzuwenden. Ausserdem wird ein Teil des Trassenpreises im Kombinierten Verkehr (KV) heute vom Bund subventioniert.
Mit der vom Bundesrat beschlossenen Anpassung der Trassenpreise wird das schweizerische Trassenpreissystem für den Güterverkehr insgesamt transparenter und einfacher gestaltet. Ab dem 1. Januar 2010 wird der Güterverkehr keinen Deckungsbeitrag mehr an den Infrastrukturbetrieb leisten müssen, sondern nur noch einen Preis in Höhe der Grenzkosten bezahlen, jener Kosten also, die ein einzelner Zug verursacht. Gleichzeitig entfallen die Trassenpreissubventionen im Kombinierten Verkehr (KV).
Mit der beschlossenen Anpassung wird insbesondere der Wagenladungsverkehr entlastet. Für den KV bedeutet die Neuregelung zwar auch tiefere Trassenpreise, jedoch werden diese zukünftig nicht mehr subventioniert. Um die Auswirkungen der Anpassung bei den Trassenpreisen auf das Gesamtsystem zu minimieren, werden die Finanzflüsse zum Teil neu ausgestaltet: Zum einen werden die Betriebsabgeltungen zugunsten der KV-Operateure pro gefahrenen Zug erhöht, damit die Eisenbahnverkehrsunternehmen die höheren Trassenpreise auf diese abwälzen können. Zum andern werden die durch eine Senkung der Trassenpreise entstehenden Einnahmenausfälle bei den Infrastrukturbetreiberinnen kompensiert, indem der Bund einen Teil der für Betriebsabgeltungen an den Güterverkehr vorgesehenen Mittel neu für die Infrastrukturfinanzierung einsetzt.
Quelle: BAV
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