Lagermitarbeitende geben sich alle Mühe, die Ware noch zu versenden, aber der Paketdienstleister lässt sie liegen
Aktuelles Beispiel: Die Lagermitarbeitenden geben sich alle Mühe, die Ware noch am Bestelltag zu kommissionieren und der Post als Priority-Sendung zu übergeben. Bei der Schweizer Post bleibt dann das Paket 24 Stunden im Paketzentrum Härkingen liegen. Die ganze Mühe war für nichts und weil der Online-Shop die eingekaufte Leistung nicht kontrolliert, erhält der Paketdienstleister sein Geld, obwohl die vertraglichen Vereinbarungen nicht erfüllt wurden.
Empfehlung:
Unbedingt jeden Monat eine Aufstellung über die Qualität der Lieferzeiten vom Paketdienstleister verlangen, um festzustellen, wie gut dieser die vereinbarten und vom Online-Shop bezahlten Laufzeiten einhält. Mögliche Konsequenzen im Vorfeld festlegen.
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